AGB

Gastfreundschaft, Vertrauen und persönliche Betreuung gehören zum Grundauftrag der Hotellerie. Der Gast erwartet nicht nur eine dem Preis entsprechende Gegenleistung, sondern darüber hinaus ein Mehr an Höflichkeit, Service und Atmosphäre. Die Hotellerie war und ist stets bemüht, diesem Verlangen nach zusätzlicher, meist immaterieller Leistung zu entsprechen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag:
Firma Marco Rothfeld, Sommerloft Ferienwohnungen Norderney & Rerik
Sommerloft Rerik, Strandstraße 5a, 18230 Rerik 
Sommerloft Norderney, Winterstraße 8, Südhoffstraße 3,  Karlstraße 3, 26548 Norderney

Das Beherbergungsunternehmen wird im Folgenden auch Vermieter genannt.

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, wie z.B. als Ort für Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder die kommerzielle, öffentliche oder werbliche Nutzung von Bildmaterial, welches in den Sommerloft-Locations entstand, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.

Gastaufnahmebedingungen

1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Objekt bestellt und zugesagt wurde. Dies erfolgt seitens des Vermieters durch die schriftliche Buchungsbestätigung in Form einer E-Mail. Dies geschieht nach Erhalt des vom Gast unterzeichneten Buchungsformulars.

2. Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.

3. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung eines Zimmers, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft zu vermitteln oder dem Gast Schadenersatz, in Höhe des vereinbarten Zimmerpreises, zu leisten.

5. Die angemieteten Zimmer sind am Anreisetag ab frühestens 16:00 Uhr bezugsfertig. Der Check-Out erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Bei einer späteren Abreise bitten wir unsere Gäste dies mit dem Verwalter abzusprechen. Bei einer Anreise nach 20:00 Uhr oder vor 08:00 Uhr berechnen wir 30,- € extra.

6. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Vermieters zu beeinträchtigen.

7. Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.

8. Die Gartenmöbel stehen i.d.R. frühestens ab Anfang April bis spätestens Ende Oktober zur Verfügung. Bei schlechtem Wetter behalten wir uns vor die Möbel bereits früher von dem Balkon/der Terrasse zu entfernen oder später aufzustellen.

9. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

10. Der Gast hat sich als Gast zu verhalten und auf Nachbarn und andere Feriengäste im Haus Rücksicht zu nehmen. Details dazu regelt unsere Hausordnung, die auf sommerloft.de und sommerloft-rerik.de zu finden ist. Wir die Hausordnung nicht eingehalten, hat der Vermieter das Recht, dem Gast fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen.

Stornobedingungen

1. Der Vermieter kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Summe.

2. Der Gast kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

3. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten bzw. betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen und zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,- Euro netto (71,40,- EUR brutto).

4. Die Einsparungen betragen bei der Übernachtung in unseren Ferienwohnungen und Ferienhäusern 10 % des Übernachtungspreises. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. Schadens wegen Nichterfüllung bleibt dem Vermieter ausdrücklich vorbehalten.

5. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.

6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen. Beachten Sie bitte, dass erhaltene Zahlungen i.d.R. erst nach Ablauf des Buchungszeitraums rückerstattet werden.

7. Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgeld auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern.

Rücktritt durch den Vermieter

1. Der Vermieter ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt berechtigt. Diese liegt insbesondere vor, wenn:
- Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Seitens des Vermieters ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes (siehe u. A. auch „Hausordnung“), die Sicherheit oder das Ansehen des    Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden können, oder
- Der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
- Der Vermieter aufgrund von z.B. behördlichen Verordnungen keine Gäste aufnehmen darf.


2. Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.

Buchungsänderung

1. Bestätigte Buchungen können nur mit Zustimmung des Vermieters geändert werden. Bei Verminderung von Zimmer- oder Übernachtungszahlen ist der Vermieter berechtigt für die verbliebenen Zimmer Preisänderungen durchzuführen oder vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

Haftung

1. Die Vertragspartner des Vermieters haften dem Vermieter in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Bei Bezug der Wohnung ist der Gast verpflichtet, alle Einrichtungsgegenstände, Möbel, technischen Geräte, usw. auf Funktion und Beschädigungen zu prüfen und diese unverzüglich nach Anreise bei der Verwaltung anzuzeigen. Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter und dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

2. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.

3. Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.

4. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.

5. Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Vermietergarage oder an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Vermieters besteht nicht. Der Vermieter haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehendem Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu 15.000,- EURO je Fahrzeug einschl. Zubehör.

6. Der Schaden muss unverzüglich gegenüber dem Vermieter angezeigt werden.

7. Der Gast benutzt Sportbereiche sowie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -anlagen auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Vermieter nicht. Durch den Vermieter vermittelte Fremdleistungen sind nicht durch den Vermieter versichert. Dies gilt insbesondere für das kostenfrei zur Verfügung gestellte WLAN. Da der Vermieter dabei auf die Leistung Dritter angewiesen ist, haftet der Vermieter weder für den Ausfall des zur Verfügung gestellten Internets, noch für eine ungenügende Qualität oder einen unzureichendem Empfang im Haus oder in der Wohnung.

Zahlung, Zahlungsmittel und Zahlungsverzug, Kaution

1. Bei Vertragsabschluss sind 30% des Gesamtbetrages als Anzahlung per Überweisung innerhalb von 7 Tagen an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise zu überweisen. Im Ausnahmefall kann auch direkt bei Anreise vor Schlüsselübergabe in bar vor Ort gezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 30 Tage und weniger vor dem vereinbarten Ankunftstermin, ist der Gesamtbetrag sofort mit Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen.


2. Es werden ausschließlich Überweisungen akzeptiert. Rechnungsbeträge sind bei Anreise nicht kreditierbar und direkt zu begleichen. Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen. Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Grund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen. In jedem Fall kann der Vermieter vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 25,- EURO (bzw. der gleiche Betrag in Landeswährung) verlangt werden.


3. Sollte der Gast in Zahlungsverzug geraten, so gilt für den Vermieter das Pfandrecht.


4. Bei einem Schlüsselverlust (auch elektrische Schlüssel und Türöffner) haftet der Gast selbst und kommt für die Kosten von Lieferung, Einbau und Kauf einer neuen Schließanlage auf. Wir haben in den Häusern Schließanlagen und müssen, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten die Anlagen bei Verlust eines Schlüssels austauschen. Es entstehen dadurch Kosten in Höhe von ca. 1050,- €. Geht dem Gast ein Schlüssel verloren, haftet dieser anteilig mit einer Pauschalsumme von 800,- € netto für die Neubeschaffung und den Einbau der neuen Schließanlage.

Sonstiges

1. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sowohl im Ostseebad Rerik als auch auf Norderney jeder Zeit zu Bauarbeiten kommen kann. Mögliche Beeinträchtigungen des Urlaubs durch Baulärm in der Umgebung bittet der Vermieter zu entschuldigen. Leider kann der Vermieter jedoch keinen Einfluss auf Bauvorhaben im Umfeld nehmen und somit auch keinen Preisnachlass durch damit verbundene Beeinträchtigungen geben. Der Mieter muss selber dafür Sorge tragen, sich über eventuelle Bauvorhaben im Urlaubszeitraum zu informieren.


2. Bei einem unsachgemäßen Umgang mit der Toilette und der damit verbundenen Hebeanlage, sowie den Waschmaschinen und Trocknern in unseren Wohnungen und Häusern kann es zu einer Störung oder einer Zerstörung der Anlage/Maschinen kommen. Alle Gäste werden darauf hingewiesen, dass nur einfaches Toilettenpapier und menschliches Exkrement in die Toilette gehört. Wenn eine Hebeanlage durch z.B. Haare, Feuchtpapier, Tampons, usw. gestört oder zerstört wird, trägt der Gast die Kosten für den Monteur und die Reparatur oder Neubeschaffung inkl. Installation.


3. Für Schäden an Bodenbelägen, die nicht durch normale Nutzung entstanden sind (z.B. Olivenöl auf dem Flurteppich o.ä.) haftet der Gast in vollem Umfang. Ist eine Teilreparatur / - austausch nicht möglich, haftet der Gast mit 8.000,- € für den Austausch des gesamten Teppichs im Treppenhaus oder des Holzbodens oder Betonbodens oder Fliesenbodens in einem Haus / Wohnung.


4. Für abgebrochene Schlüssel haftet der Gast mit einer Pauschale von 80,- €. Für gestörte Garagentore haftet ebenfalls der Gast anteilig mit einer Pauschale von 120,- €.


5. Für Schäden an Polstermöbel zahlt der Gast pauschal 300,- €. Für Schäden an Ledermöbeln zahlt der Gast 1.000,- € pauschal.


6. Sollte der Reinigungsdienstleister ohne fahrlässiges oder mutwilliges Dazutun des Vermieters seine Arbeit nicht antreten oder die gebuchte Wohnung / das gebuchte Haus nicht bis zur vereinbarten Übergabe ordnungsgemäß reinigen, ist der Vermieter bemüht, diese Leistung so schnell wie möglich nachzuholen. Sollte das nicht möglich sein, bekommt der Gast das Geld für die Endreinigung (zwischen 90,- € und 265,- €) zurück und muss die Wohnung selbst bei Einzug reinigen und besenrein und ordentlich bei Auszug übergeben.


7. Das Rauchen ist auf allen Grundstücken und in allen Gebäuden inkl. Terrassen und Balkonen nicht gestattet und kann mit Gebühren für Reinigung oder Renovierung bis zu 10.000,- € geahndet werden.
 

Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

1. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet
dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLANZugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu
gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten

2. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

3. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

1. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.


2. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von FilesharingProgrammen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.


3. Der Gast stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

Schlußbestimmung

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermieteraufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllung und Zahlungsart in Bremen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bremen. Es gilt Deutsches Recht.


2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermieteraufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.